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Regelungen zum Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsbedingungen

Wenn im Winter mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden muss, sind davon auch immer die Schulwege betroffen. Ist die Sicherheit der Schulwege und die Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet, wird der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen den Schulweg zurücklegen.

Die Entscheidung, den Schulunterricht und die Schülerbeförderung ausfallen zu lassen, ist im Wesentlichen abhängig von den Straßenverhältnissen und davon, ob die Verkehrsunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr aufrecht erhalten können.

Die Entscheidung über einen Schulausfall trifft der Heidekreis je nach Vorhersehbarkeit der Witterungsverhältnisse entweder am Vorabend oder gegen 5 Uhr morgens des jeweiligen Schultages. Anschließend wird Folgendes veranlasst:

Die Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen in Soltau und Walsrode werden im Falle des Unterrichtsausfalls im Distanzunterricht beschult.

Landrat Jens Grote appelliert an die Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Sofern diese eine Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können sie ihre Kinder zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, selbst wenn kein genereller Unterrichtsausfall durch den Heidekreis angeordnet worden ist.

Wenn vom Landkreis ein Unterrichtsausfall angeordnet wurde, werden die Schulen, die die Aufsichtspflicht für die Schülerinnen und Schüler gewährleisten, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule kommen.

Diese Informationen stehen dauerhaft im Bereich Bildung. Ebenso die QR-Codes zum Herunterladen der BIWAPP.