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Deutschlandticket und Niedersachsentarif

Schülerbeförderung im Schuljahr 2025/2026

Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis zehn der allgemeinbildenden Schulen sowie Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler der berufsbildenden Schulen im Heidekreis, die noch keinen Sekundarabschluss I haben und deren Wohnort die erforderliche Entfernung zur Schule hat, haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Hierfür nutzt der Heidekreis den Linienbusverkehr und die Bahn. Anspruchsberechtigte, die die Bahn nutzen oder deren Wohnsitz (bei Nutzung der Busse) 5 bzw. 6 Zonen von der Schule entfernt liegt, erhalten ein Deutschlandticket. Neu im folgenden Schuljahr: Wer die Bahn von Bad Fallingbostel nach Walsrode nutzt, erhält – vorbehaltlich einer Entscheidung des Kreisausschusses am 10. Juni 2025 – ein Ticket im Niedersachsentarif.  

Schülerinnen und Schüler, die bereits in den Vorjahren ein Deutschlandticket erhalten haben und auch im Schuljahr 2025/26 anspruchsberechtigt sind, nutzen das bestehende Ticket weiter. Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/26 keinen Anspruch mehr haben oder zukünftig das Ticket im Niedersachsentarif erhalten, wird das Deutschlandticket zum Ende des Schuljahres zum 31. Juli 2025 vom Heidekreis automatisch gekündigt. 

Neue Anspruchsberechtigte erhalten ab dem Schuljahr 2025/26 eine Chipkarte als Deutschlandticket oder als Niedersachsentarif über die Schulsekretariate.

Schülerinnen und Schüler, die ein Deutschlandticket erwerben möchten, können sich die Kosten der Busfahrkarte oder des Niedersachsentarifs vom Landkreis  erstatten lassen, sofern sie:

  • ausschließlich mit dem Bus fahren und in den Zonen 1 bis 4 wohnen oder
  • von Bad Fallingbostel nach Walsrode oder umgekehrt mit der Bahn fahren.

Hierzu gilt folgendes Verfahren: Volljährige Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten müssen bis zum 22. Juni 2025 den Antrag „Verzicht auf die Busfahrkarte oder ein Ticket im Niedersachsentarif zugunsten des Deutschlandtickets für das Schuljahr 2025/26 “ über das Serviceportal stellen. Der Heidekreis erstattet den Anteil der Kosten für die Busfahrkarte oder den Niedersachsentarif und zahlt diesen anteilig nach sechs oder zwölf Monaten gegen Vorlage der Nachweise über den Erwerb des Deutschlandtickets. Diese Nachweise müssen ebenfalls über das Serviceportal über den „Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Schülerzeitkarte oder ein Ticket im Niedersachsentarif zugunsten des Deutschlandtickets für das Schuljahr 2025/26“ eingereicht werden.

Die Höhe der Erstattungsbeträge sind folgende:

  • Zone 1 des Linienverkehrs: 262,40 €
  • Zone 2 des Linienverkehrs: 357,80 €
  • Zone 3 des Linienverkehrs: 444,50 €
  • Zone 4 des Linienverkehrs: 581,50 €
  • Im Niedersachentarif für die Verbindung von Bad Fallingbostel nach Walsrode: 597,60 €

Die Zonen des Linienverkehrs sind auf der Website der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis unter Service – Downloads – Tarifinformationen – Tarifzonenplan zu finden. Weiterhin sind die entsprechenden Wohnorte, Schulorte und Preistabellen der Zonen im Portal hier zu finden.