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Vorsorge bei Nutzung von Heimbeatmungsgeräten treffen 

Um Menschen mit körperlichen Einschränkungen ein möglichst selbst bestimmtes Leben auch zu Hause zu ermöglichen, kommen heutzutage immer häufiger elektrische Unterstützungen wie beispielsweise Beatmungsgeräte oder elektronische Herzunterstützungen in außerklinischen Umgebungen zum Einsatz. Um die Auswirkungen bei einem Stromausfall für diese Personen zu reduzieren, ist zunächst eine entsprechende Selbstvorsorge äußerst wichtig. Sollte eine Selbsthilfe mal nicht ausreichen, ist ein schnelles, bedarfsorientiertes Eingreifen der Hilfskräfte notwendig. Hierauf bereitet sich der Heidekreis aktuell bestmöglich vor und fragt in diesem Zuge erforderliche Daten von den betroffenen Personen ab.  

Aufgrund der besonderen Lebenssituation von Menschen, die zu Hause beatmet werden oder auf Herzunterstützungsgeräte angewiesen sind, besteht für diese ein besonderes Gefahrenpotenzial bei Notfällen in ihrem Wohnumfeld, etwa durch einen Zimmerbrand oder auch durch einen Stromausfall. Stromausfälle dauern in der Regel nur einige Sekunden oder Minuten. In Ausnahmefällen kann es jedoch auch zu Stromausfällen über mehrere Stunden kommen. Sehr unwahrscheinlich, aber trotzdem möglich sind langanhaltende und großflächige Stromausfälle. Solche Ereignisse bedeuten unter anderem für zu Hause beatmete Menschen oft eine unmittelbare Lebensgefahr. Für ein zentrales Register fehlt in Deutschland eine gesetzliche Grundlage. Krankenkassen und Pflegedienste sind nicht verpflichtet, diese Daten an Behörden zu melden. Aus diesem Grund startet der Heidekreis eine entsprechende Abfrage.

Informationen zur Selbstvorsorge und wichtige Hinweise bei einem Stromausfall für Menschen mit lebensunterstützenden Geräten, aber auch für Angehörige und sonstige beteiligte Personen stehen auf der Themenseite "Beatmung / Herzunterstützung zu Hause" zur Verfügung. Für die erste Versorgung kann ein Nachbar oder eine Nachbarin oder eine andere vertrauenswürdige Person benannt werden, die dabei hilft, den Reserve-Akku zu finden oder eine Beutelbeatmung durchzuführen.

Ebenso ist dort für Betroffene das Online-Formular für die Abfrage eingebunden. Eine Übermittlung der erforderlichen Daten ist bis zum 31. Mai 2025 wünschenswert. Selbstverständlich werden auch danach Einträge kontinuierlich entgegengenommen. Bei Veränderungen wie beispielweise bei einem länger andauernden Ortswechsel oder wenn die betroffene Person nicht mehr auf die Unterstützung angewiesen ist, bittet der Heidekreis um entsprechende Information. Bei weiteren Fragen steht die Fachgruppe Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst des Heidekreises per E-Mail unter kats@heidekreis.de gerne zur Verfügung. Der Heidekreis dankt für das entgegengebrachte Vertrauen.