Kfz-Zulassung beim Heidekreis
Herzlich willkommen auf den Internetseiten zum Thema Kfz
Ohne Termin:
Für die Erledigungen von Kfz-Zulassungen und Führerscheinangelegenheiten brauchen Sie vormittags keinen Termin. Schauen Sie dazu gerne montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr persönlich vorbei.
Mit Termin:
Die Nachmittagszeiten bleiben unverändert, sodass für alle, die lieber zu einer festen Uhrzeit kommen möchten, dafür weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich ist. Zur Terminreservierung einschließlich Ablauf gelangen Sie hier.
Einchecken am Terminal vor Ort:
Kundinnen und Kunden mit und ohne Termin müssen sich immer im Eingangsbereich des Dienstleistungsbüros am Terminal vor Ort einchecken, damit die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter Sie aufrufen kann.

Welche Unterlagen benötigen Sie für unsere Dienstleistungen?

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II (Schein oder Brief) und/oder der Kennzeichen ist eine eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsstelle des Landkreises abzugeben, bevor Dienstleistungen durchgeführt werden können.
Kfz-Zulassungen sind in den Bürgerbüros der Städte Schneverdingen und Munster und der Samtgemeinde Schwarmstedt möglich, soweit es sich nicht um Importfahrzeuge, Ausfuhr-und Wechselkennzeichen, rote Kennzeichen „06“ für Händler, Oldtimer-Kennzeichen „07“ und „H“ oder um Entscheidungen über abweichende Kennzeichengrößen handelt. Ausnahmegenehmigungen erteilt nur der Landkreis Heidekreis.
Wichtige Hinweise
Keine Zulassung möglich: Soweit noch Rückstände an Verwaltungsgebühren aus dem Kfz-Zulassungswesen beim Heidekreis bestehen oder Kfz-Steuerrückstände beim Zoll.
Sie wechseln die Fahrzeugversicherung: Die neue Versicherungsbestätigung/Referenznummer muss der Zulassungsstelle vorliegen, bevor die alte Versicherung abgelaufen ist, da sonst das Fahrzeug kostenpflichtig außer Betrieb gesetzt werden muss. Die eVB-Nummer muss von der Versicherung an die Zulassungsstelle online übermittelt werden.
Persönliche oder Fahrzeug betreffende Änderungen: Der Verkauf, die Veränderung und die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs ist unverzüglich anzuzeigen. Ebenso jede Anschriften- und Namensänderung. Schließen Sie beim Verkauf eines Fahrzeugs einen ordnungsgemäßen schriftlichen Kaufvertrag ab. Der gut leserliche, vollständige Name und die Anschrift der/des Käuferin/Käufers sind von besonderer Bedeutung. Über den Verkauf ist auch die Kfz-Versicherung und das Zollamt zu unterrichten.
ACHTUNG:
Bauliche Veränderungen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen!