Befahrregeln für die Aller und Leine
Das Befahren von Aller und Leine mit Wasserfahrzeugen ist freigestellt, da es sich um gewidmete Bundeswasserstraßen handelt.
Das Ein- und Aussetzen ist jedoch nur an genehmigten Bootsanlegestellen, Bootsliegeplätze, Slipanlagen und Fährstellen und im Bereich der bestehenden Wasserskistrecke bei Frankenfeld sowie mit nicht motorbetriebenen Fahrzeugen vom Wasser aus an allen Badestellen gemäß Art. 2 § 4 Abs. 1 Nr. 10 a) der Verordnung des Landkreises Heidekreis über das Landschafts- und Naturschutzgebiet „Aller-Leinetal“ zulässig. Unmotorisierte Wasserfahrzeuge dürfen an allen Badestellen pausieren.
Oder Sie stöbern durch den "Aller-Leine-Tal-Navigator".
Die Schutzgebietsverordnungen können Sie hier einsehen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Krüger-Semroch.
Frau A. Krüger-Semroch
29614 Soltau