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Befahrregeln für die Lehrde

Der Abschnitt der Lehrde, der sich im Heidekreis befindet, ist unter anderem Lebensstätte für den Fischotter und den Eisvogel. Da diese Tierarten besonders während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten empfindlich auf Störungen reagieren, ist das Befahren der Lehrde zeitlich begrenzt.

Für den Bereich von Stellichte bis Stemmen gibt es eine Verordnung (siehe unten), die das Befahren der Lehrde regelt. 

Zeitliche Regelung:
In der Zeit vom 01.09. bis zum 14.03. des Folgejahres ist das Befahren der Lehrde mit Kajaks erlaubt, bei ausreichendem Wasserstand von mindestens 30 cm flussabwärts von Lehringen (Brücke K 30) bis zur Mündung und zwischen der Brücke K 126/K 22 (Gross Heins – Idsingen) und der Brücke K 30 in der Zeit vom 01.09. bis zum 14.03. des Folgejahres bei ausreichendem Wasserstand von mindestens 50 cm flussabwärts nach vorheriger Anzeige bei der zuständigen Naturschutzbehörde der Landkreise Verden und Heidekreis. Ihre Ansprechperson für die Anzeige beim Heidekreis ist Frau Krüger-Semroch.

Ansonsten ist das Befahren der Lehrde mit Booten aller Art verboten.

Natur- und Landschaftsschutz

Frau A. Krüger-Semroch

Harburger Str. 2
29614 Soltau
05191 970-872
05191 970-99872
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Verordnung Lehrdetal
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