Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
durch den Heidekreis
Zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben muss die Kreisverwaltung auch personenbezogene Daten verarbeiten. Das geschieht aufgrund von Rechtsvorschriften oder weil die Betroffenen in die Datenverarbeitung eingewilligt haben.
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Heidekreis und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach dem Verhältnis in dem Sie zur Kreisverwaltung stehen, beziehungsweise in welchen Fachbereichen des Heidekreises Ihre Daten verarbeitet werden.
Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der Informationsschreiben, die detaillierte Angaben je Verarbeitungstätigkeit enthalten. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen um keine vollständige Aufstellung aller Verarbeitungstätigkeiten und Informationspflichten des Heidekreises handelt.
Weitere Informationen zum Datenschutz im Heidekreis und zum gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Gemeinden Bomlitz, Neuenkirchen, Wietzendorf, der Gemeindefreien Bezirke Lohheide und Osterheide, der Samtgemeinde Ahlden, der Städte Munster, Schneverdingen, Soltau, Walsrode und des Heidekreises können Sie im Themenbereich "Was erledige ich wo? - Datenschutz in Kommunen" aufrufen.
Die nachfolgenden Datenschutzhinweise sind nach Themenbereiche sortiert.