Aufgaben des Jugendamtes
Fördern junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und beitragen dazu, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden bei der Erziehung beraten und unterstützt. Kinder und Jugendliche werden vor Gefahren für ihr Wohl geschützt. Ferner soll dazu beigetragen werden, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
In diesem Fachbereich gibt es die folgenden Fachgruppen und eine Stabsstelle:
Prävention und Entwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe (Stabsstelle)
Aufgaben: Wahrnehmung der Planungsverantwortung des Heidekreises im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Bedarfsermittlung, Bestandserhebung und Evaluation bestehender Maßnahmen, Weiterentwicklung der sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe, Anbieten und Weiterentwickeln von präventiven Maßnahmen, insbesondere Frühe Hilfen sowie in Kooperation mit dem Kreispräventionsrat. Wahrnehmung des Unterstützungsauftrages im Rahmen der Verfahrenslotsen.
Stabsstellenleitung Frau J. Richter
29683 Bad Fallingbostel
Bezirkssozialdienst
Aufgaben: Leisten von Beratung, Hilfe und Unterstützung insbesondere dann, wenn Schwierigkeiten im erzieherischen Alltag auftreten, Kinder durch Trennung und Scheidung der Eltern belastet werden, ambulante oder stationäre Hilfen zur Erziehung erforderlich werden, Kinder gefährdet sind und geschützt werden müssen oder ein Kind adoptiert oder Pflegekind werden soll.
Es werden umfassende Aufgaben der Mitwirkung in Verfahren vor den Familien-, Vormundschafts- und Jugendgerichten wahrgenommen.
Fachgruppenleitung Frau M. Gerdes
29683 Bad Fallingbostel
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Aufgaben: Gewähren von Jugendhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form), Krankenhilfe, Förderung der Erziehung in der Familie, Übernahme von Tagespflegekosten, Übernahme von Kindertagesstättengebühren, Hilfen für junge Volljährige.
Gewähren von Elterngeld. Bearbeiten von Kostenerstattungsanträgen, Heranziehung von Kostenbeitragspflichtigen. Geltendmachen von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern.
Fachgruppenleitung Herr T. Kunz
29683 Bad Fallingbostel
Vormund-/Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Aufgaben: Pflegschaften, Vormundschaften und Beistandschaften für Kinder und Jugendliche. Beurkunden und Beglaubigen, Erteilen vollstreckbarer Urkunden gem. §§ 59, 60 SGB VIII. Durchführen des Unterhaltsvorschussgesetzes. Beraten in Abstammungs- und Unterhaltsfragen.
Fachgruppenleitung Frau H. Livermore
29683 Bad Fallingbostel
Jugendpflege
Aufgaben: Die Jugendpflege steht beratend, fördernd, als Ansprech- und Kooperationspartner der Jugendgruppen, Vereine und Verbände, um deren in der Regel ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendarbeit anzuregen und zu unterstützen, zur Verfügung. Zu ihren Aufgaben zählt weiterhin die außerschulische Jugendbildungsarbeit sowie die Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz.
Fachgruppenleitung Herr J. Mehmke
29683 Bad Fallingbostel
Erziehungsberatungsstelle, Leitung Frau Jänen
Aufgaben: Psychologische Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung mit pädagogisch-therapeutischen Leistungen. Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung.
Kinder- und Jugendpsychologische Begutachtung insbesondere zu Fragen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Fachgruppenleitung Frau I. Jänen
29614 Soltau
Frühkindliche Bildung und Betreuung
Aufgaben: Fördern von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege mit vielfältigen Aufgaben der Information und Beratung für Eltern, Erzieherinnen und Erziehern, Träger von Einrichtungen, Städte und Gemeinden sowie die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung. Dazu gehören die planerische Erfassung jährlicher Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Krippenangebotes / Organisation und Abwicklung der Sprachförderprogramme / Landesförderung für Kinder mit Migrationshintergrund / Umsetzen des Förderprogramms „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ des Landes sowie die Prüfung von Tagespflegepersonen und Steuerungsaufgaben in Bezug auf die Kinder- und Familienservicebüros.
Fachgruppeleitung Frau K. Langenhop
29683 Bad Fallingbostel
Pflegekinderwesen, Adoptionsvermittlung, Jugendhilfe im Strafverfahren,
Der Pflegekinderdienst kümmert sich um die Vermittlung und Betreuung von Pflegekindern. Zu den Aufgaben gehört es, geeignete Pflegefamilien zu finden, Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien unterzubringen, die Zusammenarbeit zwischen Pflegefamilien und leiblichen Eltern zu unterstützen und die Betreuung und Beratung der Pflegefamilien zu gewährleisten. Darüber hinaus werden potenzielle Pflegeeltern überprüft und geschult und bei erfolgreicher Vermittlung die Hilfeplanung durchgeführt.
Die Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt Kinder oder Jugendliche in geeignete Adoptivfamilien. Sie berät und begleitet adoptionswillige Paare oder Einzelpersonen, nachdem die Eignung durch die Adoptionsvermittlungsstelle festgestellt wurde. Auch bei Stiefkindadoptionen überprüft die Adoptionsvermittlungsstellen, ob die Interessen des Kindes im Vordergrund stehen und begleitet das gesamte Verfahren. Darüber hinaus bietet sie Beratung und Unterstützung für Adoptionsfamilien und vermittelt Kontakte zu professionellen Helferinnen und Helfern. Bei Bedarf werden die Adoptivkinder bei der Herkunftssuche unterstützt.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist im Wesentlichen dafür zuständig, junge Menschen, die in den Rechtsrahmen des Strafrechts geraten sind, zu unterstützen und ihnen beim Überwinden von Schwierigkeiten zu helfen. In diesem Zusammenhang arbeitet die Jugendhilfe eng mit dem Jugendgericht und der Jugendstaatsanwaltschaft zusammen. Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren können im Einzelnen Folgendes umfassen: Beratung und Unterstützung des jungen Menschen während des strafrechtlichen Verfahrens, Verfassen einer Stellungnahme zum gerichtlichen Verfahren, Unterstützung bei der Zusammenarbeit der Fachkräfte im Strafverfahren wie Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter, Beratungsstellen, etc., Einbindung der sozialen Umgebung des jungen Menschen, wie zum Beispiel die Familie und das soziale Netzwerk, um auf die bestehenden Probleme einzugehen und ggf. Hilfe bereitzustellen bzw. zu vermitteln und die Überwachung und Berichterstattung an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bezüglich der Einhaltung von Auflagen und Maßnahmen. Das Ziel der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, den jungen Menschen dabei zu unterstützen, passende Maßnahmen und Hilfen anzunehmen, die eine positive Entwicklung fördern und so eine erfolgreiche Resozialisierung zu erreichen.
Fachgruppenleitung Frau S. Höpner
29683 Bad Fallingbostel
Teilhabe junger Menschen
Junge Menschen mit einer Behinderung sollen möglichst im vergleichbaren Maß am Leben in der Gesellschaft teilhaben wie gleichaltrige junge Menschen ohne Beeinträchtigung. Hierfür gibt es individuelle, zielführende Hilfen, die sogenannten Eingliederungshilfen. Sie sollen behinderungsbedingte Defizite ausgleichen und den jungen Menschen in die Lage versetzen, altersentsprechend und selbstbestimmt in relevanten Lebensbereichen einbezogen zu sein. Junge Menschen, die eine (drohende) seelische Behinderung haben, finden Rat und Unterstützung in der Fachgruppe Teilhabe junger Menschen.
Fachgruppenleitung Frau A. Leubner
29683 Bad Fallingbostel