Umweltschutz
Öffentlichkeitsinformation gemäß der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Lesen Sie mehr.Inspektionen & Genehmigungen / Anordnungen von Tierhaltungsanlagen
Lesen Sie mehr.Informationen über Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Für die Errichtung, die Änderung und dem Betreiben von bestimmten Anlagen ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Diese Genehmigung schließt andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen (zum Beispiel Baugenehmigung) ein. Sie beinhaltet nachfolgende Anlagen:
- Windenergieanlagen
- Biogasanlagen
- Tierhaltungsbetriebe
- Güllelager
- Schießstände und Schießplätze
- Motorsportanlagen