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Umweltschutz

Öffentlichkeitsinformation gemäß der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Störfall-Verordnung)
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Inspektionen & Genehmigungen / Anordnungen von Tierhaltungsanlagen 
(Industrie-Emissions-Richtlinie - IED)
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Informationen über Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
 

Für die Errichtung, die Änderung und dem Betreiben von bestimmten Anlagen ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Diese Genehmigung schließt andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen (zum Beispiel Baugenehmigung) ein. Sie beinhaltet nachfolgende Anlagen:

  • Windenergieanlagen
  • Biogasanlagen
  • Tierhaltungsbetriebe
  • Güllelager
  • Schießstände und Schießplätze
  • Motorsportanlagen
Trecker mit Gülleanhänger