Öffentlichkeitsinformation gemäß § 8a der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung)
Biogasanlagen ab einer bestimmten Größe unterliegen als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV). Das bedeutet unter anderem, dass gemäß § 8a der 12. BImSchV der jeweilige Betreibende in der Pflicht ist, bestimmte Informationen der Öffentlichkeit auf elektronischem Wege ständig zugänglich zu machen.
Die Betreibenden folgender Biogasanlagen haben sich dazu entschieden, die Informationen der Öffentlichkeit über die Homepage des Heidekreises zugänglich zu machen. Eine Information über zum Beispiel eigene Homepages der Firmen oder über die des Fachverbandes Biogas erfolgt daher nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreiberinnen und Betreiber für den Inhalt der hier bereitgestellten Informationen selbst verantwortlich sind.
Bei Fragen steht Ihnen gerne Frau Boyer telefonisch unter 05191 970-641 oder per E-Mail unter p.boyer@heidekreis.de zur Verfügung.
