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Baudenkmalpflege im Heidekreis

Einmal im Jahr, am zweiten Sonntag im September, sind zahlreiche Baudenkmale am Tag des offenen Denkmals geöffnet.

Der Erhalt der Baudenkmale stellt die Eigentümerinnen und Eigentümer vor große Herausforderungen. Wir unterstützen Sie gern in allen Fragen und helfen Ihnen bei der Beantragung von Fördergeldern.

Maßnahmen an Baudenkmalen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erfolgt kostenfrei durch den Heidekreis. Die Eigentümerin oder der Eigentümer kann genehmigte bauliche Maßnahmen erhöht steuerlich geltend machen.

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Denkmalrechtliche Genehmigung
(Denkmalrechtl._Genehmigung) (pdf / 0.02 MB)
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Förderung: Denkmaleigentümerinnen & Denkmaleigentümer
(Foerderung_Denkmaleigentuemer) (pdf / 0.02 MB)
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Ein altes Haus ist ein Baudenkmal im Heidekreis