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Förderung und Unterstützung für 
Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer

Sie als Denkmaleigentümerin oder Denkmaleigentümer leisten für die Gesellschaft einen wichtigen Beitrag. Sie erhalten unsere Kulturlandschaft und bewahren historisch Wertvolles.

Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Möglichkeit der Unterstützung:

  1. Beratung:
    Die Untere Denkmalschutzbehörde steht Ihnen fachlich zur Seite und berät Sie kostenfrei in Fragen der Finanzierung und Ausführung von Maßnahmen.
  2. Förderung:
    Folgende Institutionen und Stiftungen können zur Unterstützung herangezogen werden:
    - Land Niedersachsen über das Landesamt für Denkmalpflege
    - Deutsche Stiftung Denkmalschutz
    - Niedersächsische Sparkassenstiftung
    - Landkreis Heidekreis

    Über die Möglichkeiten und Voraussetzungen berät Sie die Untere Denkmalschutzbehörde.
  3. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeit:
    Maßnahmen, die dem Erhalt des Baudenkmals dienen, können über 9 Jahre erhöht steuerlich geltend gemacht werden. Bei Einzeldenkmalen sind dies alle baulichen Maßnahmen, bei Denkmalen im Ensembleschutz alle Maßnahmen an der äußeren Hülle des Denkmals. Die Originalrechnungen der abgestimmten Maßnahmen sind der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen. Von dort erhalten Sie eine kostenpflichtige Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.