Raumverträglichkeitsprüfungen
Unser Lebensraum und seine Nutzung unterliegen einer Vielzahl von Ansprüchen. Dazu zählen Straßen, Schienenwege, landwirtschaftliche Flächen, Industrie, Energieversorgung sowie Freizeit- und Wohngebiete. Planungen und Maßnahmen mit erheblichen überörtlichen Auswirkungen müssen in der Regel ein gestuftes Planungsverfahren durchlaufen, bevor sie umgesetzt werden können. Raumbedeutsame Vorhaben sind solche, die Grund und Boden beanspruchen oder die räumliche Entwicklung eines Gebietes beeinflussen. Sie erstrecken sich über das Gemeindegebiet hinaus oder wirken darüber hinaus.
Ein zentrales Instrument in diesem Prozess ist die Raumverträglichkeitsprüfung. Diese untersucht, ob ein Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie verschiedene Planungen raumordnerisch abgestimmt werden können. Dabei müssen soziale, ökonomische und ökologische Kriterien berücksichtigt werden, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten und Konflikte zwischen Nutzungsansprüchen zu lösen.
Die Raumverträglichkeitsprüfung berücksichtigt ernsthaft in Betracht kommende Trassen- und Standortalternativen und integriert die Umweltverträglichkeitsprüfung, um Eingriffe in schützenswerte Bereiche zu vermeiden oder zu reduzieren. Die Raumverträglichkeitsprüfung ist bundesrechtlich durch das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und die Raumordnungsverordnung (RoV) geregelt. In Niedersachsen finden sich die Regelungen in den §§ 9 ff. des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG).
Der Landkreis Heidekreis führt als Untere Landesplanungsbehörde für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen im Kreisgebiet Raumordnungsverfahren durch.