1. Änderungssatzung zur Satzung der Fahrbücherei Landkreis Soltau-Fallingbostel - jetzt Landkreis Heidekreis - vom 09.01.2006
1. Änderungssatzung zur
Satzung der Fahrbücherei Landkreis Soltau-Fallingbostel
- jetzt Landkreis Heidekreis -
vom 09.01.2006
Aufgrund der §§ 10 Abs. 1, 58 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 89 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der z. Z. gültigen Fassung hat der Landrat gemeinsam den stellvertretenden Landrätinnen am 02.04.2020 die nachstehende 1. Änderungssatzung der Satzung der Fahrbücherei Landkreis Soltau-Fallingbostel - jetzt Landkreis Heidekreis - vom 09.01.2006 beschlossen:
Artikel I
In die Satzung wird neu § 4 Absatz 4 eingefügt:
Neue Benutzerinnen und Benutzer, die während der Schließung der Außenstützpunkte aufgrund der Corona-Pandemie zunächst nur das Angebot "Onleihe" von E-Medien über das Portal NBib24 nutzen können, werden für die Dauer von 12 Monaten von der Benutzungsgebühr nach § 4 Abs. 1 der Satzung befreit.
Artikel II
Die 1. Änderungssatzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Bad Fallingbostel, 02.04.2020
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann