1. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Thörener Bruch“ in der Samtgemeinde Schwarmstedt im Heidekreis
1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Thörener Bruch“
in der Samtgemeinde Schwarmstedt im Landkreis Heidekreis vom 03.04.2019
Aufgrund der §§ 22, 26, 32 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) i. V. m. den §§ 14, 15, 19, 23 und 32 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie § 9 Abs. 4 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Thörener Bruch" in der Samtgemeinde Schwarmstedt im Landkreis Heidekreis vom 03.04.2019 wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Grenze des LSG ergibt sich aus der maßgeblichen, mitveröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1:15.000 sowie aus der maßgeblichen, nicht im Ministerialblatt mitveröffentlichten Karte im Maßstab 1:5.000. Sie verläuft auf der Innenseite der Grenzlinie, entlang des Bruchgrabens und des Südkanals, welche Bestandteil des LSG sind. Beide Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. Verordnung und Karten können während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie beim Landkreis Heidekreis, Harburger Straße 2, 29614 Soltau - Untere Naturschutzbehörde - unentgeltlich eingesehen werden.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt in Kraft (29.04.2021).
Soltau, den 06.04.2021
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann