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Ausschreibung eines Kehrbezirks im Heidekreis zum 01.01.2022 // 
Kehrbezirk XVIII mit Sitz in Soltau

Ausschreibung eines Kehrbezirks

Im Landkreis Heidekreis ist zum 01.01.2022 für den Kehrbezirk XVIII mit Sitz in Soltau

eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder
ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

zu bestellen.

Die Bestellung erfolgt gem. § 10 Abs. 1 SchfHG längstens für die Dauer von 7 Jahren. Die Altersgrenze für die ausgeschriebene Tätigkeit liegt bei 67 Jahren.

Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Bewerberinnen und Bewerber müssen

  • über die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die selbständige Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks verfügen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG),
  • gesundheitlich zur Wahrnehmung der Aufgaben im Schornsteinfegerhandwerk geeignet sein,
  • über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen,
  • über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und
  • für die Aufgabenerfüllung persönlich und fachlich geeignet sein.

Mit der schriftlichen Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und eine Telekommunikationsnummer enthält, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang,
     
  2. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle,
     
  3. Zeugnisse (mit Benotung) über die Gesellen- und Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, dem EWR-Raum oder der Schweiz erworben haben, haben diese durch nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegende Unterlagen und Bescheinigungen zu belegen,
     
  4. Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten, insbesondere der letzten 15 Jahre vor dem Datum der Ausschreibung, aus denen die Dauer der jeweiligen Tätigkeit (Beginn und Ende) hervorgeht,
     
  5. bei der Bewerbung einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers um einen anderen Kehrbezirk eine schriftliche Erklärung darüber, dass für den Fall einer Bestellung die Aufhebung der bisherigen Bestellung beantragt wird,
     
  6. die schriftliche Zustimmungserklärungen zur Einholung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister, (Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass Ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist. Werden die vorgenannten Unterlagen im Herkunftsstaat nicht ausgestellt, können sie durch eine Bescheinigung über die Abgabe einer Versicherung an Eides statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die die Bewerberin oder der Bewerber im Herkunftsstaat vor einer zuständigen Behörde, einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation abgegeben hat),
     
  7. die schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die Bewerberin oder den Bewerber strafrechtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist,
     
  8. die schriftliche Erklärung über die gesundheitliche Eignung für die Wahrnehmung der Aufgaben einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers,
     
  9. die schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister,
     
  10. Nachweise über Zusatzqualifikationen, z. B. Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk, Betriebswirtin oder -wirt des Handwerks, Gebäudeenergieberaterin oder -berater oder abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (jeweils mit Noten),
     
  11. Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen in den letzten 7 Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung,
     
  12. Erklärung, dass die Bewerberin oder der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der Deutschen Rentenversicherung, der Bayerischen Versorgungskammer, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen,
     
  13. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben den Nachweis zu erbringen, hauptberuflich bis zum 31.12.2020 in einem zertifizierten Betrieb nach DIN EN ISO 9001 und 14001 sowie ab dem 01.01.2021 in einem durch ZDH-ZERT zertifizierten Betrieb mit dem Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" oder vergleichbarer Einzelzertifizierung (maßgeblich sind die 3 Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk) tätig gewesen zu sein.
     
  14. Inhaberinnen/Inhaber eines Kehrbezirks haben
    - die Führung eines bis zum 31.12.2020 zertifizierten Betriebes nach DIN EN ISO 9001 und 14001 sowie seit dem 01.01.2021 eines durch ZDH-ZERT zertifizierten Betriebes mit dem Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" oder vergleichbarer Einzelzertifizierung nachzuweisen (maßgeblich sind die 3 Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk)
    - eine Erklärung vorzulegen, dass die Bestellung in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung nicht nach § 11 Abs. 1 oder 2 SchfG oder § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG aufgehoben worden ist und
    - eine Erklärung vorzulegen, ob und ggf. welche Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG in den letzten 10 Jahren ergriffen oder eingeleitet worden sind.

Alle angeführten Unterlagen können als einfache Kopie eingereicht werden; die Bestellungsbehörde behält sich vor, Originale oder beglaubigte Kopien anzufordern.
Bei ihrer Vorlage dürfen die Unterlagen und Erklärungen mit Ausnahme der Nrn. 2 bis 4, 10 und 11 nicht älter als 3 Monate sein.
Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

In der Bewerbung ist eindeutig anzugeben, auf welchen Kehrbezirk sie gerichtet ist. Die Bewerberauswahl erfolgt für jeden einzelnen Kehrbezirk gesondert unter Berücksichtigung der auf diesen Kehrbezirk gerichteten Bewerbungen.

Im Falle einer Bestellung entstehen Kosten nach dem Nds. Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Nds. Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO).

Bewerbungen sind bis einschließlich 31.08.2021 an den

Landkreis Heidekreis
Fachbereich 03 - Ordnung
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel

zu richten.

Weitere Informationen erteilt:
Frau Seite, Tel.: 05162 970-307, Fax: 05162 970-99307, E-Mail: a.seite@heidekreis.de

Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs beim Landkreis Heidekreis.

Verspätet eingehende Bewerbungen werden ohne weitere Prüfung zurückgewiesen.

Bad Fallingbostel, den 30.07.2021


Kehrbezirk XVIII - Sitz Soltau
Schneverdingen
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OT Langeloh - Hemsener Weg Nr.2 bis Nr. 38 , Wieckhorster Str., Wieckhorster
Dorfstr., Dannhorst, Brümmerhofer Weg, Freyerser Str.
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