Bekanntmachung der Absicht das Vermögen und die Aufgaben des Realverbandes Beteiligtengesamtheit der Spezialteilung und Verkoppelung der Feldmark Benzen auf die Stadt Walsrode zu übertragen
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligtengesamtheit der Spezialteilung und Verkoppelung der Feldmark Benzen
Das Vermögen und die Aufgaben des Realverbandes Beteiligtengesamtheit der Spezialteilung und Verkoppelung der Feldmark Benzen sollen gemäß § 46 Realverbandsgesetz auf die Stadt Walsrode übertragen werden.
Das Vermögen umfasst 928 m² Bestandsfläche. Das Grundvermögen ist eingetragen im Grundbuch vom Grundbuchbezirk Benzen (2332) Blatt 94.
Ich weise darauf hin, dass die Übertragung unterbleibt, wenn bis zum Ablauf von drei Monaten seit der Bekanntmachung Mitglieder mit mindestens einem Drittel aller Stimmrechte die Einberufung der Mitgliederversammlung zur Wahl eines Vorstandes beantragen.
Der Antrag ist an die Stadt Walsrode, Lange Straße 22, 29664 Walsrode, zu richten.
Bad Fallingbostel, 07.10.2019
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann