Bekanntmachung der Absicht das Vermögen und die Aufgaben des Realverbandes Wieseninteressenten der Besitzer der Steinförthswiesen
auf die Stadt Walsrode zu übertragen
Öffentliche Bekanntmachung
Wieseninteressenten der Besitzer der Steinförthswiesen
Das Vermögen und die Aufgaben des Realverbandes Wieseninteressenten der Besitzer der Steinförthswiesen sollen gemäß § 46 Realverbandsgesetz auf die Stadt Walsrode übertragen werden.
Das Vermögen umfasst 2577 m² Bestandsfläche. Das Grundvermögen ist eingetragen im Grundbuch vom Grundbuchbezirk Walsrode (2313) Blatt 090067.
Ich weise darauf hin, dass die Übertragung unterbleibt, wenn bis zum Ablauf von drei Monaten seit der Bekanntmachung Mitglieder mit mindestens einem Drittel aller Stimmrechte die Einberufung der Mitgliederversammlung zur Wahl eines Vorstandes beantragen.
Der Antrag ist an die Stadt Walsrode, Lange Straße 22, 29664 Walsrode, zu richten.
Bad Fallingbostel, 02.04.2020
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann