Bekanntmachung der Anordnung zur Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung des Bundesministeriums der Verteidigung
Anordnung
Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung
Mit Anordnung vom 21.09.2011, WV III 7 - Anordnungs-Nr.: I/Vis/354_01 Nds/3 wurde ein Gebiet der Stadt Visselhövede. Landkreis Rotenburg, der Stadt Soltau und der Gemeinde Neuenkirchen, Landkreis Soltau, heute Landkreis Heidekreis, Land Niedersachsen, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Visselhövede erklärt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichsgesetz (SchBerG)) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 7069; wird diese Anordnung aufrechterhalten, weil die Verteidigungsanlage Visselhövede weiterbesteht und der Schutzbereich zum Schutz und zur Erhaltung der Wirksamkeit der Anlage weiterhin erforderlich ist. Zur Aktualisierung der Schutzbereichanordnung erhält diese nunmehr folgende Fassung - die vollständige Öffentliche Bekanntmachung zur Anordnung steht nachfolgend zur Einsicht zur Verfügung.