Bekanntmachung der erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung
nach § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) vom 30.04.2007 (Nds. GVBl. S.179) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. Anlage 1 sowie § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.
Firmen bzw. Privatpersonen haben beim Landkreis Heidekreis die Erteilung einer wasserrechtlichen Zustimmung nach den §§ 8, 15, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) v. 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit gültigen Fassung beantragt. Die erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung stehen nachfolgend zum Herunterladen bereit.
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