Bekanntmachung der Feststellung des Jagdwertes für die
Steuerjahre 2020 bis 2024
Feststellung des Jagdwertes bei nicht verpachteten Jagden
Gemäß § 4 Abs. 4 der Jagdsteuersatzung des Landkreises Heidekreis in der aktuellen Fassung gelten bei nicht verpachteten Jagden als Jagdwert 50 v. H. des Wertes, der sich aus den auf den Hektar umgerechneten Pachtpreisen aller verpachteten Jagdbezirke im Landkreis ergibt.
Dieser auf volle Euro gerundete Wert ist aus den Pachtpreisen für das Steuerjahr 2019 ermittelt und vom Kreisausschuss auf
10,00 € je Hektar
festgesetzt worden.
Der Jagdwert ist für das Steuerjahr 2020 anzuwenden. Er wird in der Folge alle fünf Jahre festgestellt und bekannt gemacht.
Soltau, den 22. April 2020
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann