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Bekanntmachung der Genehmigung über den Antrag der Bioenergie Röhrs UG haftungsbeschränkt & Co. KG auf Änderung der Biogasanlage

Öffentliche Bekanntmachung einer Änderungsgenehmigung nach dem BImSchG

Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG wird die Genehmigung vom 03.03.2020 über den Antrag der Bioenergie Röhrs UG haftungsbeschränkt & Co. KG, Auf dem Spann 15, 29640 Schneverdingen, auf Änderung ihrer Biogasanlage öffentlich bekannt gemacht.

Standort der Anlage ist das Grundstück der Gemarkung Langeloh, Flur 5, Flurstück 1/18.

Die Änderungsgenehmigung umfasst:

  • Neubau einer Vorgrube mit Abtankplatz
  • Neubau eines Gärrestelagers 2 mit Tragluftdach

Die vollständige Änderungsgenehmigung, die Auflagen enthält, kann in der Zeit vom 11.03. bis zum 24.03.2020 beim Landkreis Heidekreis, Harburger Straße 2, Zimmer 218, 29614 Soltau, von montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uhr, eingesehen werden. Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist auch eine von den genannten Zeiten abweichende Einsichtnahme möglich.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (24.03.2020) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landkreis Heidekreis, Harburger Str. 2, 29614 Soltau, einzulegen.

Soltau, 04.03.2020

Az.: 56.20.03.231-190044
Landkreis Heidekreis
Der Landrat

In Vertretung
Schulze