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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 des Heidekreises

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie gemäß § 15 Abs. 6 Niedersächsisches Finanzausgleichsgesetz (NFAG) erforderlichen Genehmigungen sind durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 29.01.2019 unter dem Aktenzeichen 32.98 - 10302-358 (2019) erteilt worden.

Der Haushaltsplan 2019 liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom 07.02.2019 bis zum 15.02.2019 zur Einsichtnahme beim Landkreis Heidekreis in Soltau, Bornemannstraße 4, Raum 08, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Der nach § 151 NKomVG vom Landkreis zu erstellende Bericht über seine Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und seine Beteiligungen daran sowie über seine kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht) ist Anlage zum Haushaltsplan und liegt ebenfalls zur Einsichtnahme aus. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2019 besteht unbefristet.

Soltau, 30. Januar 2019

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Ostermann

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Haushaltsatzung
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Haushaltsplan 
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