Bekanntmachung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 23.04.2021
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
zur Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 23.04.2021
Aufgrund § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit der Risikobewertung des Landkreises Heidekreis nach § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 23.04.2021 auf. Diese Allgemeinverfügung tritt am 10.Mai 2021 in Kraft.
Bad Fallingbostel, 06.05.2021
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Im Auftrag
Dr. Krull
Leitender Veterinärdirektor