Heidekreis Logo

Bekanntmachung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 23.04.2021

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 
zur Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 23.04.2021                      

Aufgrund § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit der Risikobewertung des Landkreises Heidekreis nach § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 23.04.2021 auf. Diese Allgemeinverfügung tritt am 10.Mai 2021 in Kraft.

Bad Fallingbostel, 06.05.2021

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Im Auftrag
Dr. Krull
Leitender Veterinärdirektor