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Bekanntmachung der überörtlichen Kommunalprüfung Gesamt- und Teilhabeplanung in 2022/23

Überörtliche Kommunalprüfung Gesamt- und Teilhabeplanung in 2022/23
 

Der niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) hat in 2022/23 eine überörtliche Prüfung bei zehn Kommunen gemäß §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) durchgeführt. Geprüft wurde die Gesamt- und Teilhabeplanung in der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

Die entsprechende Prüfungsmitteilung des LRH für den Landkreis Heidekreis vom 20.12.2023 wird hiermit gemäß § 5 Absatz 1 und 2 NKPG bekanntgegeben. Sie wird beim Landkreis Heidekreis ausgelegt.

Die Prüfungsmitteilung wird vom 21.02.2024 bis zum 01.03.2024 montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Zimmer A107 der Kreisverwaltung
in 29683 Bad Fallingbostel, Vogteistr. 19, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Bad Fallingbostel, den 15.02.2024

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Grote

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Prüfungsmitteilung des LRH
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