Bekanntmachung der Übertragungsverfügung über das Vermögen und die Aufgaben des Realsverbandes Interessenten der Ortschaft Hörem (Wege)
auf die Gemeinde Grethem
Öffentliche Bekanntmachung
Übertragungsverfügung an den Realverband Interessenten der Ortschaft Hörem (Wege) vom 16.10.2019
Gemäß § 46 Abs. 3 Realverbandsgesetz (RealvG) vom 04.11.1969 in der zurzeit gültigen Fassung verfüge ich die Übertragung des Vermögens und der Aufgaben des Realverbandes Interessenten der Ortschaft Hörem (Wege) auf die Gemeinde Grethem.
Begründung:
Auf die am 26.06.2019 erfolgte öffentliche Bekanntmachung meiner Absicht, das Vermögen und die Aufgaben des oben genannten Realverbandes auf die Gemeinde Grethem zu übertragen, sind innerhalb der Frist keine Anträge auf Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Vorstandes eingegangen.
Mit der Unanfechtbarkeit dieser Verfügung erlischt nach § 46 i. V. m. § 41 RealvG der Realverband Interessenten der Ortschaft Hörem (Wege). Eine Ausfertigung der Übertragungsverfügung wird im Aushang der Gemeinde Grethem, Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen, zu jedermanns Einsicht ab 24.10.2019 für eine Woche ausgelegt. Die Gemeinde Grethem ist mit dieser Übertragung einverstanden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Weg über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dieses Gerichtes erhoben werden.
Hinweis: Näheres zu den Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der Installation der notwendigen kostenfreien Zugangs- und Übertragungssoftware EGVP finden Sie auf der Internetseite www.justizportal.niedersachsen.de (Service).
Bad Fallingbostel, 16.10.2019
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann