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Bekanntmachung der Übertragungsverfügung über das Vermögen und die Aufgaben des Realverbandes Teilungsinteressenten des Holliger Vehmsmoores auf die Stadt Walsrode

Öffentliche Bekanntmachung

Übertragungsverfügung an den Realverband Teilungsinteressenten des Holliger Vehmsmoores vom 20.02.2020

Gemäß § 46 Abs. 3 Realverbandsgesetz (RealvG) vom 04.11.1969 in der zurzeit gültigen Fassung verfüge ich die Übertragung des Vermögens und der Aufgaben des Realverbandes  Teilungsinteressenten des Holliger Vehmsmoores auf die Stadt Walsrode.

Begründung:
Auf die am 01.08.2019 erfolgte öffentliche Bekanntmachung meiner Absicht, das Vermögen und die Aufgaben des oben genannten Realverbandes auf die Stadt Walsrode zu übertragen, sind innerhalb der Frist keine Anträge auf Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Vorstandes eingegangen.

Mit der Unanfechtbarkeit dieser Verfügung erlischt nach § 46 i. V. m. § 41 RealvG der Realverband Teilungsinteressenten des Holliger Vehmsmoores. Eine Ausfertigung der Übertragungsverfügung wird bei der Stadt Walsrode zu jedermanns Einsicht ab 03.03.2020 für eine Woche ausgelegt. Die Stadt Walsrode ist mit dieser Übertragung einverstanden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Weg über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dieses Gerichtes erhoben werden.

Bad Fallingbostel, 20.02.2020

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Ostermann