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Bekanntmachung der Verfügung das Teilvermögen und die damit verbundenen Aufgaben des Realverbandes Interessenten der Bruchwiesen von Groß Eilstorf vom 06.07.2020 auf die Stadt Walsrode zu übertragen

Öffentliche Bekanntmachung

Übertragungsverfügung an den Realverband Interessenten der Bruchwiesen von Groß Eilstorf vom 06.07.2020

Gemäß § 46 Abs. 3 Realverbandsgesetz (RealvG) vom 04.11.1969 in der zurzeit gültigen Fassung verfüge ich die Übertragung des Teilvermögens und der damit verbundenen Aufgaben des Realverbandes Interessenten der Bruchwiesen von Groß Eilstorf auf die Stadt Walsrode.

Begründung:
Auf die am 18.02.2020 erfolgte öffentliche Bekanntmachung meiner Absicht, das in der Bekanntmachung aufgeführte Teilvermögen und die damit verbundenen Aufgaben des oben genannten Realverbandes auf die Stadt Walsrode zu übertragen, sind innerhalb der Frist keine Anträge auf Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Vorstandes eingegangen.

Mit der Unanfechtbarkeit dieser Verfügung, sowie der Verfügung zur Übertragung des Restvermögens an den Bruchgrabenverband Groß Eilstorf-Otersen, erlischt nach § 46 i. V. m. §§ 45 und 41 RealvG der Realverband Interessenten der Bruchwiesen von Groß Eilstorf.

Eine Ausfertigung der jeweiligen Übertragungsverfügung wird bei der Stadt Walsrode zu jedermanns Einsicht ab 16.07.2020 für eine Woche ausgelegt. Die Stadt Walsrode ist mit der Übertragung des Teilvermögens einverstanden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Weg über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dieses Gerichtes erhoben werden.

Bad Fallingbostel, 06.07.2020

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Ostermann