Bekanntmachung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Eich bei Stellichte" in der Stadt Walsrode im Heidekreis
Verordnung
über das Landschaftsschutzgebiet "Eich bei Stellichte" in der Stadt Walsrode im Landkreis Heidekreis vom 06.12.2019
Aufgrund der §§ 22, 26, 32 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) i. V. m. den §§ 14, 15, 19, 32 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie § 9 Abs. 4 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) wird verordnet:
§ 1
Landschaftsschutzgebiet
(1) Das in den Absätzen 2 bis 5 näher bezeichnete Gebiet wird zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Eich bei Stellichte" erklärt.
(2) Das LSG liegt in der naturräumlichen Einheit "Lüneburger Heide". Es befindet sich im Landkreis Heidekreis, in der Gemarkung Stellichte der Stadt Walsrode.
Das LSG ist ein Teil des sogenannten "Eichs", einem größeren Waldstück zwischen den Gütern Stellichte und Kettenburg. Es liegt zwischen der Ortschaft Stellichte und der Kreisgrenze zum Landkreis Rotenburg (Wümme). Der Eich umfasst eines der zehn größten Vorkommen von Hainsimsen-Buchenwald im Naturraum Lüneburger Heide.
Das Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für Fledermausarten, wie das Große Mausohr, einer nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützten Tierart sowie weiterer charakteristischer Tier- und Pflanzenarten.
(3) Die Grenze des LSG ergibt sich aus der maßgeblichen mitveröffentlichten Karte im Maßstab 1:15.000 (Anlage 1 – Übersichtskarte) sowie aus der nicht mitveröffentlichten Karte im Maßstab 1:5.000. Sie verläuft auf der Innenseite der Grenzlinie. Alle Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. Verordnung und Karten können während der Dienststunden bei der Stadt Walsrode sowie beim Landkreis Heidekreis, Harburger Straße 2, 29614 Soltau - Untere Naturschutzbehörde - unentgeltlich eingesehen werden.
(4) Das LSG umfasst einen Teil des Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiets Nr. 276 “Lehrde und Eich“.
Die Ausweisung des LSG ist ein Beitrag zum Aufbau und zum Schutz des Europäischen Netzes „Natura 2000“. Sie dient damit der Umsetzung der FFH-Richtlinie.
(5) Das LSG hat eine Größe von ca. 64 ha.
Diese Verordnung wird für den Landkreis Heidekreis am 15.01.2020 im Nds. Ministerialblatt verkündet. Die Verordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Nds. Ministerialblatt in Kraft.