Bekanntmachung der Verordnung über das Naturschutzgebiet
„Tal der Kleinen Örtze“
Verordnung
über das Naturschutzgebiet „Tal der Kleinen Örtze“ in der Stadt Munster
im Landkreis Heidekreis vom 14.12.2018
Aufgrund der §§ 20 Abs. 2 Nr. 1 und 2, 22, 23, 32 Abs. 2 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) i. V. m. den §§ 14, 15, 16 Abs. 1, 23, 32 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie § 9 Abs. 4 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) wird verordnet:
§ 1
Naturschutzgebiet
(1) Das in § 2 näher bezeichnete Gebiet in den Gemarkungen Munster, Oerrel und Trauen, Stadt Munster, Landkreis Heidekreis, wird zum Naturschutzgebiet (NSG) erklärt.
(2) Das NSG führt die Bezeichnung „Tal der Kleinen Örtze“. Das NSG hat eine Größe von rd. 450 ha.
Das NSG umfasst ein Teilgebiet des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Örtze mit Nebenbächen“ gemäß der FFH-Richtlinie 92/43 EWG.
Diese Verordnung wird für den Landkreis Heidekreis im Januar 2019 im Nds. Ministerialblatt verkündet. Die Verordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Nds. Ministerialblatt in Kraft.