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Bekanntmachung des Amtes für regionale Landesentwicklung, Geschäftstelle Sulingen, über die Flurbereinigung Lichtenmoor unter Zuziehung 
von weiteren Flächen 

Flurbereinigung Lichtenmoor, Verfahrennummer: 2641, Az.: Bk - HA 2461

II. Anordnung

gemäß § 8 Abs. 2 Flubereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBI. I S. 2794), wird in der Flurbereinigung Lichtenmoor die Zuziehung von weiteren Flächen angeordnet und das erweiterte Flurbereinigungsgebiet festgestellt.

Das Zuziehungsgebiet befindet sich im Wesentlichen in der Gemeinde Steimbke nördlich der Ortslage Sonnenborstel und Steimbke und südlich der Ortslage Lichtenhorst. Kleinere Bereiche in der Gemeinde Heemsen östlich der Ortslage und in der Gemeinde Rodewald westlich der Ortslage angrenzend an das bisherige Verfahrensgebiet. Auch einige Flächen der angrenzenden Gemeinde Rethem sowie einzelne Streuflurstücke anderer Gemarkungen sind miteinbezogen.

Das Zuziehungsgebiet hat eine Größe von circa 557 ha. Das Flurbereinigungsgebiet vergrößert sich damit auf circa 2.619 ha.

Sulingen, den 29.01.2020

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser   
Geschäftsstelle Sulingen
Galtener Straße 16
27232 Sulingen

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Anordnung insgesamt
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