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Bekanntmachung des Ergebnisses der UVP-Prüfung bei der Dejanov-Gas GmbH

Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG)

Die Dejanov-Gas GmbH hat am 04.12.2019 nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in der derzeit geltenden Fassung (BImSchG) die Erweiterung ihrer Biogasanlage beantragt. Für das Vorhaben ist nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

Weitere Informationen sowie das Ergebnis der Vorprüfung finden Sie auf dem Niedersächsischen UVP-Portal.