Bekanntmachung des Ergebnisses der UVP-Prüfung bei der Dejanov-Gas GmbH
Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG)
Die Dejanov-Gas GmbH hat am 04.12.2019 nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in der derzeit geltenden Fassung (BImSchG) die Erweiterung ihrer Biogasanlage beantragt. Für das Vorhaben ist nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.