Bekanntmachung des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung bei der RiGas GmbH
Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG)
Die RiGas GmbH hat am 26.08.2019 nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in der derzeit geltenden Fassung (BImSchG) die Erweiterung ihrer Biogasanlage beantragt. Für das Vorhaben ist nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Weitere Informationen sowie das Ergebnis der Vorprüfung finden Sie auf dem Niedersächsischen UVP-Portal.