Bekanntmachung des Kreistagsbeschlusses über den Jahresabschluss des Landkreises Heidekreis für das Haushaltsjahr 2015 und die Entlastungserteilung
Der Kreistag des Landkreises Heidekreis hat in seiner Sitzung am 22.03.2019 über den Jahresabschluss 2015 beschlossen. Dem Landrat wurde für dieses Haushaltsjahr gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Entlastung erteilt.
Gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG und § 156 Abs. 4 NKomVG liegt der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 zusammen mit dem Rechenschaftsbericht, dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahme des Landrates in der Zeit vom 1. April 2019 bis 9. April 2019 zur Einsichtnahme beim Landkreis Heidekreis in Soltau, Bornemannstraße 4, Raum 05, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bad Fallingbostel, den 26. März 2019
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann