Bekanntmachung des Kreistagsbeschlusses über den Jahresabschluss des Landkreises Heidekreis für das Haushaltsjahr 2016
und die Entlastungserteilung
Der Kreistag des Landkreises Heidekreis hat in seiner Sitzung am 06.12.2019 über den Jahresabschluss 2016 beschlossen. Dem Landrat wurde für dieses Haushaltsjahr gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Entlastung erteilt.
Gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG und § 156 Abs. 4 NKomVG liegt der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 zusammen mit dem Rechenschaftsbericht, dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahme des Landrates in der Zeit vom 6. Januar 2020 bis 14. Januar 2020 zur Einsichtnahme beim Landkreis Heidekreis in Soltau, Bornemannstraße 4, Raum 05, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bad Fallingbostel, den 18. Dezember 2019
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann