Bekanntmachung des Kreistagsbeschlusses über den Jahresabschluss des Landkreises Heidekreis für das Haushaltsjahr 2017 und die Entlastungserteilung
Der Kreistag des Landkreises Heidekreis hat in seiner Sitzung am 26.06.2020 über den Jahresabschluss 2017 beschlossen. Dem Landrat wurde für dieses Haushaltsjahr gemäß § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Entlastung erteilt.
Gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG und § 156 Abs. 4 NKomVG liegt der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 zusammen mit dem Rechenschaftsbericht, dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahme des Landrates in der Zeit vom 13. Juli 2020 bis 21. Juli 2020 zur Einsichtnahme beim Landkreis Heidekreis in Soltau, Bornemannstraße 4, Raum 05, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bad Fallingbostel, den 1. Juli 2020
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann