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Bekanntmachung des Kreistagsbeschlusses über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Aufsichtsrates der Heidekreis-Klinikum GmbH

Bekanntmachung

des Kreistagsbeschlusses über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Aufsichtsrates der Heidekreis-Klinikum GmbH

Der Kreistag des Landkreises Heidekreis hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 über die Aufwandsentschädigung der Aufsichtsratsmitglieder der Heidekreis-Klinikum GmbH beschlossen.

Gemäß § 138 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes setzt der Kreistag für jede Vertretungstätigkeit die Höhe der angemessenen Entschädigung fest. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Soltau, den 03. Mai 2021

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Ostermann

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Protokollauszug aus der Sitzung des Kreistages vom 16.12.2016
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