Bekanntmachung des Kreistagsbeschlusses über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Aufsichtsrates der Heidekreis-Klinikum GmbH
Bekanntmachung
des Kreistagsbeschlusses über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Aufsichtsrates der Heidekreis-Klinikum GmbH
Der Kreistag des Landkreises Heidekreis hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 über die Aufwandsentschädigung der Aufsichtsratsmitglieder der Heidekreis-Klinikum GmbH beschlossen.
Gemäß § 138 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes setzt der Kreistag für jede Vertretungstätigkeit die Höhe der angemessenen Entschädigung fest. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Soltau, den 03. Mai 2021
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann
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