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Bekanntmachung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen 
mit dem Corona-Virus

Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat eine neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus erlassen. Sie tritt zum Teil am 19.04.2020 und zum Teil am 20.04.2020 in Kraft. Die Verordnung steht hier als PDF-Dokument zur Einsicht zur Verfügung.

Für Verkaufsstellen und Ladengeschäfte ergeben sich durch die niedersächsische Verordnung Neuerungen. Die Erläuterungen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Die Änderungsverordnung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 24.04.2020 steht hier zum Herunterladen bereit. Sie tritt am 27.04.2020 bzw. Artikel 2 erst am 04.05.2020 in Kraft und regelt unter anderem die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Personen im Personennahverkehr und für Besucherinnen und Besuchern im Einzelhandel.

Die Änderungsverordnung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 5. Mai 2020 kann hier gelesen werden. Sie tritt am 6. Mai 2020 in Kraft.