Bekanntmachung einer überörtlichen Prüfung des Heidekreises
durch den Nds. Landesrechnungshof
Überörtliche Prüfung des Landkreises Heidekreis
durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof
Der Niedersächsische Landesrechnungshof führte im Jahr 2018 eine überörtliche Prüfung zur Umsetzung des EU-Beihilferechts nach dem Freistellungsbeschluss der Europäischen Kommission (Betrauungsakte) bei verschiedenen Kommunen (unter anderem auch beim Landkreis Heidekreis) gemäß §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) durch.
Die Prüfungsergebnisse wurden dem Kreistag des Landkreises Heidekreis in seiner Sitzung am 28.06.2019 bekannt gegeben.
Die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes liegt nach § 5 Abs. 1 und 2 NKPG vom 15.07.2019 bis zum 23.07.2019 zur Einsichtnahme beim Landkreis Heidekreis in Soltau, Bornemannstraße 4, Raum 08, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Soltau, 10. Juli 2019
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
In Vertretung
Schulze