Bekanntmachung einer Zweckvereinbarung nach dem Nds. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Der Landkreis Heidekreis macht die Zweckvereinbarung gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 sowie der §§ 2, 5 und 6 des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) zwischen den Landkreisen Diepholz, Heidekreis, Nienburg und Verden vom 14.11.2019 hiermit öffentlich bekannt.
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