Bekanntmachung über die Auslegung der Erweiterungsunterlagen des Wasser- und Bodenverbandes (WaBo) „Am Steinförthsbach“
Bekanntmachung
über die Auslegung der Erweiterungsunterlagen des Wasser- und Bodenverbandes (WaBo) „Am Steinförthsbach“.
Mit Schreiben vom 19.04.2018 wurde beim Landrat des Landkreises Heidekreis als Aufsichtsbehörde über die Wasser- und Bodenverbände der Antrag auf Durchführung eines formellen Erweiterungsverfahrens gestellt.
Der Landkreis Heidekreis stellt für alle in dem neu festzusetzenden Verbandsgebiet des WaBo „Am Steinförthsbach“ befindlichen Grundstückseigentümer die Beteiligteneigenschaft im Sinne von § 13 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) in der Fassung vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), in der zzt. geltenden Fassung fest. Beteiligte sind Eigentümer, deren Grundstücke sich in den nachfolgend aufgeführten Gemarkungen befinden:
Gemarkung | Flur |
---|---|
Bockhorn | 2, 3, 4, 5 |
Düshorn | 1, 2, 3, 8 |
Düshorn-Fallingbostel | 1 |
Honerdingen | 1, 2, 4, 5, 6, 7 |
Fallingbostel | 9, 15 |
Walsrode | 18, 19, 20, 23, 24, 26, 27, 30 |
Gemäß § 14 WVG liegen die Erweiterungsunterlagen (Plan, Darstellung der Finanzierung des Ver-bandes, Satzungsentwurf incl. Verbandskarte, Verzeichnis der Beteiligten - Mitgliederverzeichnis) ab
Dienstag, 19.02.2019, bis Mittwoch, 20.03.2019,
beim Landkreis Heidekreis, Harburger Str. 2, 29614 Soltau, Raum 234, Herrn Ziegler, Tel. 05191 970- 790 während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr und Freitag zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie beim WaBo „Am Steinförthsbach“, Albrecht-Thaer-Str. 1a, 29664 Walsrode, Herrn Lucas, Tel. 05161 3365 während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr zur kostenlosen Einsichtnahme öffentlich aus. Die Satzung können Sie am Ende des Textes einsehen. Die Verbandskarte steht unten zur Einsicht bereit. Den Betroffenen wird Gelegenheit gegeben, zu der beabsichtigten Verbandserweiterung bis zum 20.03.2018 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind schriftlich an den Landrat des Landkreises Heidekreis, Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall, z. Hd. Herrn Ziegler, Harburger Str. 2, 29614 Soltau - gern auch per E-Mail: r.ziegler@heidekreis.de - zu richten.
Einwendungen bisheriger Mitglieder sind nach § 25 Abs. 1 Nr. b. nicht zugelassen. An ihre Stelle treten solche des Vorstandes, durch den sie vertreten werden. Hieraus folgt, dass der Vorstand, der in diesen Fällen die bisherigen Mitglieder vertritt, Einwendungen erheben muss, wenn diese oder zumindest ein Teil von ihnen gegen die Ausdehnung des Verbandes Bedenken geltend machen.
Diese Bekanntmachung ist als Anhörung im Sinne des § 25 Wasserverbandsgesetz (WVG) i. V. m. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz in den zurzeit geltenden Fassungen zu sehen.
Soltau, den 14.02.2019
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
In Vertretung
Schulze
Erster Kreisrat