Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs der Verordnung über das Landschafts- und Naturschutzgebiet „Aller-Leinetal“
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Untere Allerniederung“ (Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt, Samtgemeinde Ahlden und der Samtgemeinde Rethem (Aller)) auszuweisen.
Der Entwurf der Verordnung liegt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit geltenden Fassung, in der Zeit vom 11.01. - 11.03.2019 beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr, Donnerstag zwischen 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr, sowie im Rathaus der Samtgemeinden Schwarmstedt, Ahlden und Rethem (Aller) während der Dienststunden aus. Die Unterlagen sind ebenfalls ab dem 11. Januar 2019 unter der Rubrik „Bauen, Planen, Umwelt, Verkehr beim Thema "Natur und Wald / Schutzgebietsplanungen“ veröffentlicht oder Sie nutzen den Link www.heidekreis.de/allerleinetal.
Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit beim Landkreis Heidekreis oder in den Rathäusern der Samtgemeinden Schwarmstedt, Ahlden und Rethem (Aller) den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen.
Soltau, 12.12.2018
Landkreis Heidekreis
In Vertretung
Schulze