Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs der Verordnung
über das Landschaftsschutzgebiet „Böhmeaue“
Bekanntmachung
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Böhmeaue“
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes 77 „Böhme“ als Landschaftsschutzgebiet „Böhmeaue“ (Gebiet der Stadt Schneverdingen, Soltau, Bad Fallingbostel, Walsrode, der Gemeinde Bomlitz und der Samtgemeinde Rethem/Aller) auszuweisen.
Der Entwurf der Verordnung liegt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit geltenden Fassung, in der Zeit vom 14.10. - 18.11.2019 beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr und Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr, sowie in den jeweiligen Rathäusern der Städte Schneverdingen, Soltau, Bad Fallingbostel, Walsrode, der Gemeinde Bomlitz und der Samtgemeinde Rethem/Aller während der Dienststunden aus.
Weiterhin werden die Unterlagen auf der Internetseite des Heidekreises www.heidekreis.de unter der Rubrik „Umwelt und Verkehr, Natur und Landschaftsschutz, Schutzgebietsplanungen“ veröffentlicht und können dort ebenfalls ab dem 14.10.2019 bis zum 18.11.2019 eingesehen werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit beim Landkreis Heidekreis, sowie in den jeweiligen Rathäusern der Städte Schneverdingen, Soltau,
Bad Fallingbostel, Walsrode, der Gemeinde Bomlitz und der Samtgemeinde Rethem/Aller den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen.
Soltau, 25.09.2019
Landkreis Heidekreis
In Vertretung
Schulze