Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Eich bei Stellichte“ (Gebiet der Stadt Walsrode)
Bekanntmachung
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Eich bei Stellichte“
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes 276 „Lehrde und Eich“ als Landschaftsschutzgebiet „Eich bei Stellichte“ auszuweisen.
Der Entwurf der Verordnung liegt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit geltenden Fassung, in der Zeit vom 20.05. bis zum 30.06.2019 beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr und Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr, sowie im Rathaus der Stadt Walsrode während der Dienststunden aus.
Weiterhin werden die Unterlagen unter der Rubrik „Umwelt und Verkehr, Natur und Landschaftsschutz, Schutzgebietsplanungen“ veröffentlicht und können dort ebenfalls ab dem 20.05. bis zum 30.06.2019 eingesehen werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit beim Landkreis Heidekreis oder im Rathaus der Stadt Walsrode den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen.
Soltau, 09.05.2019
Landkreis Heidekreis
In Vertretung
Schulze