Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ - Fristverlängerung bis 25. Mai 2020
Bekanntmachung
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, das FFH-Gebiet 70 „Lüneburger Heide“ sowie das EU-Vogelschutz- (VSG-) Gebiet Nr. 24 “Lüneburger Heide“ als Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ (Gebiet der Städte Schneverdingen und Soltau sowie der Gemeinde Bispingen im Landkreis Heidekreis und der Stadt Buchholz in der Nordheide, der Samtgemeinden Hanstedt und Tostedt im Landkreis Harburg) auszuweisen und hierfür die bereits bestehende Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ in den Landkreisen Harburg und Soltau Fallingbostel vom 17. Juni 1993 den notwendigen FFH-Inhalten anzupassen.
Federführend zuständig für die Anpassung der Verordnung und das damit verbundene Auslegungs- und Beteiligungsverfahren ist gemäß Erl. d. MU v. 21.02.2020 der Landkreis Heidekreis.
In dem bereits am 16.03.2020 eingeleiteten öffentlichen Auslegungs- und Beteiligungsverfahren ist es durch notwendige Maßnahmen zur Abwehr der Corona-Epidemie zu Einschränkungen öffentlicher Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zu faktischen Schließungen in den Kommunalverwaltungen gekommen.
Der Entwurf der Verordnung liegt daher gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit geltenden Fassung,
weiter bis zum 25.05.2020
beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau (Tel.: 05191 970-700) und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel (Tel.: 05162 970-500) während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr, Donnerstag zwischen 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr,
sowie in den jeweiligen Rathäusern der Städte Schneverdingen und Soltau, der Gemeinde Bispingen, der Stadt Buchholz in der Nordheide, der Samtgemeinden Hanstedt und Tostedt während der Dienststunden aus.
Infolge der Kontaktbeschränkungen zur Begrenzung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2), werden die Unterlagen in einem (separaten) Raum der Kommunalverwaltungen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung während der obengenannten Zeiten bereitgestellt.
Weiterhin werden die Unterlagen unter der Rubrik „Umwelt und Verkehr, Natur und Landschaftsschutz, Schutzgebietsplanungen“ und auf der Internetseite des Landkreises Harburg unter www.landkreis-harburg.de/nsglueneburgerheide veröffentlicht und können dort ebenfalls bis zum 25.05.2020 weiter eingesehen werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit beim Landkreis Heidekreis sowie in den jeweiligen Rathäusern der Städte Schneverdingen und Soltau, der Gemeinde Bispingen, der Stadt Buchholz in der Nordheide, der Samtgemeinden Hanstedt und Tostedt nach vorheriger Terminvereinbarung den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen.
Soltau, 02.04.2020
Landkreis Heidekreis
In Vertretung
Schulze