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Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Lehrdetal“ 

Öffentliche Bekanntmachung

über die Auslegung des Verordnungsentwurfes des Landkreises Verden über das Naturschutzgebiet „Lehrdetal“ in der Gemeinde Kirchlinteln im Landkreis Verden, der Stadt Visselhövede im Landkreis Rotenburg (Wümme) und der Stadt Walsrode im Landkreis Heidekreis.

Der Landkreis Verden beabsichtigt, eine Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lehrdetal“ in der Gemeinde Kirchlinteln, der Stadt Visselhövede und der Stadt Walsrode zu erlassen. Der Verordnungstext mit Karten und Begründung liegt in der Zeit vom 06.08.2018 bis 14.09.2018 gemäß § 14 Absatz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr, Donnerstag zwischen 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr, sowie im Rathaus der Stadt Walsrode während der Dienststunden öffentlich aus. Während dieser Zeit hat jedermann Gelegenheit, die vorstehenden Planunterlagen einzusehen.

Bedenken oder Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Heidekreis in beiden Dienststellen und beim Landkreis Verden, Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) vorgebracht werden.

Das künftige Naturschutzgebiet „Lehrdetal“ erstreckt sich vom Limmerberg im Landkreis Rotenburg (Wümme) über Stellichte im Landkreis Heidekreis bis Otersen im Landkreis Verden, wo die Lehrde in die Aller mündet. Die genaue Abgrenzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich.

Der Verordnungsentwurf kann auch unter der Rubrik "Bauen, Planen, Umwelt, Verkehr" im Themenbereich "Natur und Wald - Schutzgebietsplanungen" und beim Landkreis Verden unter www.landkreis-verden.de eingesehen werden.

Eine Auslegung erfolgt auch in der Stadt Visselhövede, der Gemeinde Kirchlinteln, der Stadt Walsrode und beim Landkreis Rotenburg (Wümme). Hierzu sind die dortigen separaten Bekanntmachungen zu beachten.

Soltau, 16.07.2018

Landkreis Heidekreis
In Vertretung

Schulze

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Entwurf der Verordnung
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Entwurf der Begründung und Erläuterung zur Verordnung
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Teilkarte 1 über das NSG Lehrdetal
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Teilkarte 2 über das NSG Lehrdetal
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Übersichtskarte über das NSG Lehrdetal
(pdf / 1.68 MB)
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