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Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tal der Kleinen Örtze“ 

Bekanntmachung
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tal der Kleinen Örtze“

Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes 81 „Örtze mit Nebenbächen“ als Naturschutzgebiet „Tal der Kleinen Örtze“ auszuweisen.

Der Entwurf der Verordnung liegt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit geltenden Fassung, in der Zeit vom 01.08.- 31.08.2018 beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr, Donnerstag zwischen 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr, sowie im Rathaus der Stadt Munster während der Dienststunden aus. Die Unterlagen sind unter der Rubrik „Bauen, Planen, Umwelt, Verkehr beim Thema "Natur und Wald / Schutzgebietsplanungen“ veröffentlicht und können dort ebenfalls eingesehen werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit beim Landkreis Heidekreis oder im Rathaus der Stadt Munster den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen.

Soltau, 26.06.2018

Landkreis Heidekreis
In Vertretung

Schulze

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Entwurf der Neu-Verordnung über das NSG "Tal der kleinen Örtze" - Die Neuerungen sind in Blau dargestellt
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Entwurf der Neu-Verordnung über das NSG "Tal der kleinen Örtze" - keine Hervorhebung
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Entwurf der Begründung zur Verordnung über das NSG "Tal der kleinen Örtze"
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NSG-Karte Größe A 4
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NSG-Karte Größe A 0
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