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Bekanntmachung zum Betretungsrecht der Bediensteten 
der Unteren Naturschutzbehörde

Bekanntmachung

zum Betretensrecht der Bediensteten der Naturschutzbehörde aufgrund § 65 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.07.2009 i. V. m. § 39 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vom 19.02.2010, beide in der zurzeit gültigen Fassung:

Im Laufe des Jahres werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Heidekreis, Untere Naturschutzbehörde bzw. Beauftragte des Heidekreises, landkreisweit zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes unter andrem im Rahmen der naturschutzrechtlichen Sicherung von Natura 2000-Gebieten, zur Abgrenzung geschützter Teile von Natur und Landschaft sowie diversen Kartierungs- und Erfassungsarbeiten tätig. Es wird hierfür regelmäßig erforderlich sein, Grundstücke zu betreten, wofür um Ihr Verständnis gebeten wird. Die Bediensteten / Beauftragten der Unteren Naturschutzbehörde werden bei Ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen.

Soltau, 02.05.2019     

Landkreis Heidekreis
Der Landrat
In Vertretung

Schulze