Feststellung gemäß § 5 UVPG (AgroEnergie Bierde GmbH, Bierde)
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung gemäß § 5 UVPG
(AgroEnergie Bierde GmbH, Bierde)
Die AgroEnergie Bierde GmbH hat mit Antrag vom 14.10.2021 beim Landkreis Heidekreis die Genehmigung für die Änderung und Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage, unter anderem die Änderung der Behälterabdeckung gemäß § 16 des BImSchG beantragt.
Standort der Anlage ist das Grundstück in der Gemarkung Bierde, Flur, 5 Flurstück 115/14.
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG i.V.m. Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren nicht erforderlich ist.
Das Vorhaben hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzkriterien. Es liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist.
Nähere Informationen können beim Landkreis Heidekreis, Harburger Straße 2, 29614 Soltau, in der Fachgruppe Bauen, Zimmer 218, Tel. 05191 970-745, Frau Thies, Az. 56.20.03.231-210030 eingeholt werden.
Soltau, 13.01.2022
Az.: 56.20.03.231-210030
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
In Vertretung
Schulze