Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 des Heidekreises
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sowie gemäß § 15 Abs. 6 Niedersächsisches Finanzausgleichsgesetz (NFAG) erforderlichen Genehmigungen sind durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 30.01.2020 unter dem Aktenzeichen 32.96 - 10302-358 (2020) erteilt worden.
Der Haushaltsplan 2020 liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom 06.02.2019 bis zum 14.02.2020 zur Einsichtnahme beim Landkreis Heidekreis in Soltau, Bornemannstraße 4, Raum 08, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Der nach § 151 NKomVG vom Landkreis zu erstellende Bericht über seine Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und seine Beteiligungen daran sowie über seine kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht) ist Anlage zum Haushaltsplan und liegt ebenfalls zur Einsichtnahme aus. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2020 besteht unbefristet.
Bad Fallingbostel, 31. Januar 2020
Landkreis Heidekreis
Der Landrat
Ostermann